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EU-weite Regeln, damit Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.
Anwendung
Ab 28. Juni 2025
In nationales Recht umgesetzt
Betroffene
Hersteller, Importeure, Händler
Zudem Diensteanbieter in IKT, E-Commerce, Banking, Ticketing, Medien und Verkehr – öffentlich und privat.
Durchsetzung & Sanktionen
Bußgelder je Mitgliedstaat
Meist angelehnt an Verbraucherschutz-Regime
Produkte und Dienste wahrnehmbar, bedienbar und verständlich gestalten – nach harmonisierten EN-Normen, soweit verfügbar.
Barrierefreiheit in Design, Tests und Beschaffung verankern – vom Konzept bis zum Release.
Produkt-/Dienstinfos, Nutzungsanleitungen und Supportkanäle in zugänglichen Formaten bereitstellen (digital & physisch).
Websites, Apps, E-Commerce und SB-Terminals müssen WCAG 2.1 AA erfüllen.
Barrierefreiheit vertraglich verlangen und Drittprodukte barrierefrei integrieren.
Technische Dokumentation, Konformitätserklärungen und Nachweise für Behörden und Kunden vorhalten.
Und mehr
End-to-end maßgeschneiderte Programme; teils abhängig von Vorphasen (z. B. benötigen Digital-Audits einen Asset-Inventar).
Wir übernehmen Strategie, Schulung, Design-Reviews und die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden und Kunden.
Produkte & Services für den EU-Markt vorbereiten: EAA-Abgleich, Lückenschluss, Konformitätsunterlagen.
Schnelle Bewertung von Websites, Apps und Plattformen gegen EAA mit umsetzbarem Maßnahmenplan.
Websites, Apps und Shops zügig auf WCAG 2.1 AA bringen – Design, Code und Content.
Nutzerhandbücher, Support-Flows und Kommunikation in zugänglichen Formaten.
Ausschreibungen, Vertragsklauseln und Lieferantenprüfungen für digitale Dienste.
Barrierefreiheits-Erklärung, Technische Akte und Konformitätserklärungen erstellen.
Automatisches und manuelles Monitoring für dauerhafte EAA-Konformität.
Pflicht ab Juni 2025
Risiko von Bußgeldern, Produktrücknahme oder Marktverlust.
Vorteil in Beschaffungen
Öffentliche und private Einkäufer fordern Nachweise zur Barrierefreiheit.
Marke & Vertrauen
Zugängliche Angebote erweitern Reichweite und reduzieren Beschwerden.
Fokussiertes Audit von Produkten, Diensten und digitalen Assets.
Gemeinsam barrierefreie Designs, Beschaffungsklauseln und Compliance-Workflows entwickeln.
Maßnahmen umsetzen, Teams schulen, Nachweispakete erstellen.
Regelmäßige Re-Checks zur dauerhaften Konformität.
Teilen Sie ein Barrierefreiheitsproblem aus Produkt, Service oder Beschaffung. Wir zeigen, wie Governance School daraus eine praktische Anforderung, einen Test und einen Nachweis ableitet, bevor ein größeres Programm beginnt.
Einen Barrierefreiheitsfall teilen