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Die Datenschutz-Grundverordnung der EU: Privatsphäre für personenbezogene Daten.
In Kraft
25. Mai 2018
Gilt in der gesamten EU
Betroffene
Organisationen, die personenbezogene Daten in der EU verarbeiten
Auch Unternehmen außerhalb der EU, die Waren/Dienstleistungen in der EU anbieten oder das Verhalten von Personen in der EU beobachten.
Bußgeldrahmen
Bis zu 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes
Bei schweren Verstößen
Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen risikogerecht implementieren und wirksam betreiben.
Zwecke, Datenkategorien, Empfänger, Aufbewahrungsfristen und Sicherheitsmaßnahmen nach Art. 30 DSGVO dokumentieren.
Vor Aufnahme einer Hochrisiko-Verarbeitung DSFAs durchführen und dokumentieren; Risiken vor dem Go-Live mindern.
Verträge nach Art. 28, Leistungsüberwachung und Aufsicht über (Unter-)Auftragsverarbeiter sicherstellen.
Schutz der Privatsphäre von Anfang an in Systeme, Prozesse und Produkte integrieren.
Nachweise zur Einhaltung und zur laufenden Kontrolle bereithalten, um jederzeit Konformität belegen zu können.
Gezielte, wirkungsstarke Leistungen mit Privacy by Design und auditfesten Nachweisen.
Unabhängige Beratung der Leitung, Compliance-Monitoring, Schulungen, DSFAs, Kontakt zu Behörden und praxisnahe Risikoberichte.
Vertragsreife für EU-Kunden: Rechtsgrundlagen, Datenschutzhinweise, Transfer-Assessments, Lieferantenklauseln und belastbare Nachweis-Pakete.
Wir etablieren Ihr Verzeichnis: Was, warum, mit wem, wo, Aufbewahrung und Sicherheit – plus schlanke Routine zur Pflege.
Umfassende DSFA für Hochrisiko-Verarbeitungen: Scope, Interviews, risikobasierte Analyse, Mitigations-Design und Abnahme-Doku.
72-Stunden-Playbook mit Rollen, Entscheidungsbäumen und Melde-Vorlagen; Training und Evidenz-Setup für den Ernstfall.
Rechtmäßige Aufbewahrung je Datenkategorie, Löschroutinen in Systemen und Audit-Logs zur Nachweisführung.
Pragmatisches Onboarding und Wiederkehrprüfungen: Mindestanforderungen, Art. 28-Klauseln, Transfer-Checks und passende Prüf-Kadenz.
Ausrichtung von KI-Funktionen auf die DSGVO: Rollenklärung, Rechtsgrundlagen, Transparenz, VVT-Updates, DSFA-Trigger und Nutzungsleitlinien.
Aktive Durchsetzung
Behörden ermitteln, erlassen Anordnungen und verhängen Bußgelder; Kunden verlangen Kontroll-Nachweise.
Pflichten vor dem Go-Live
Bei Hochrisiko-Verarbeitung ist eine DSFA vor Inbetriebnahme erforderlich – rechtzeitig planen und belegen.
Schwerpunkt Datentransfers
Standardvertragsklauseln erfordern dokumentierte Transfer-Prüfungen und Schutzmaßnahmen; evidenzbasiert für Due-Diligence.
Fokussierte Bestandsaufnahme zu Produkt, Datenflüssen und Anbietern – realistische Ausgangslage.
Gemeinsam maßgeschneiderte Kontrollen & Abläufe (Minimierung, DSFA-Taktung, Lieferanten-Intake, Incident-Playbooks).
Änderungen mit Teams verankern und auditfeste Evidenzpakete erstellen.
Quartalsweise Nachsteuerung: VVT-Pflege, Transfer-Re-Assessments, Stichproben, Change-Logs.
Teilen Sie eine DPIA-, Vorfalls-, Transfer- oder Lieferantenfrage. Wir zeigen, wie Governance School daraus eine praktische Entscheidungsakte erstellt, bevor Sie ein größeres Mandat erwägen.
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